Welche sieben Dinge sollten Rentner unbedingt von der Steuer absetzen

Viele Rentner zahlen heute Einkommensteuer, weil ihre gesetzliche Rente, Betriebsrenten, private Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge zusammenkommen können. Wer eine Steuererklärung abgibt, sollte deshalb nicht nur die Rentenbescheinigung bereithalten, sondern auch typische Ausgaben prüfen, die die Steuerlast mindern können. Wichtig ist: Absetzbar ist nur, was nachweisbar ist und steuerlich anerkannt wird. Kontoauszüge, Rechnungen, Spendenbestätigungen, Beitragsbescheinigungen und ärztliche Verordnungen sollten daher geordnet aufbewahrt werden. Gerade im Ruhestand entstehen häufig Kosten, die im Alltag als selbstverständlich erscheinen, steuerlich aber relevant sein können.

Zu den wichtigsten absetzbaren Bereichen zählen Krankheits- und Pflegekosten. Dazu können Zuzahlungen für Medikamente, Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte, Therapien, Fahrtkosten zu medizinisch notwendigen Behandlungen oder Pflegeleistungen gehören, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Häufig werden solche Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, allerdings nur insoweit, wie sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Wer Pflegekosten für sich selbst oder einen Angehörigen trägt, sollte besonders genau dokumentieren, welche Leistungen erbracht wurden und wer sie bezahlt hat. Auch ein anerkannter Pflegegrad oder ein ärztlicher Nachweis kann im Einzelfall entscheidend sein.

Diese Ausgaben sollten Rentner genau prüfen

Ein weiterer großer Bereich sind Versicherungsbeiträge. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Steuererklärung regelmäßig berücksichtigt, auch wenn sie bereits von der Rente einbehalten wurden. Darüber hinaus können bestimmte weitere Vorsorgeaufwendungen eine Rolle spielen, etwa Beiträge zu Haftpflicht-, Unfall- oder Risikoversicherungen. Nicht jede Versicherung wirkt sich in gleicher Weise aus, und es gelten steuerliche Höchstgrenzen. Dennoch lohnt sich die vollständige Erfassung, weil gerade mehrere kleinere Verträge zusammen einen Unterschied machen können. Für private Haushalte, Vermieter und ehemalige Selbstständige ist außerdem wichtig, private und gegebenenfalls betriebliche oder vermietungsbezogene Versicherungen sauber zu trennen.

Auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sollten Rentner nicht übersehen. Wer eine Reinigungskraft beschäftigt, Gartenpflege beauftragt, Winterdienst bezahlen muss oder Unterstützung im Haushalt erhält, kann unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Ähnlich gilt dies für Handwerkerarbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus, etwa Reparaturen, Wartungen, Modernisierungen oder sicherheitsrelevante Nachrüstungen. Entscheidend ist meist, dass eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar erfolgt. Materialkosten sind dabei anders zu behandeln als Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, weshalb eine nachvollziehbare Aufschlüsselung auf der Rechnung hilfreich ist.

Auch kleine Belege können steuerlich wichtig sein

Spenden und Mitgliedsbeiträge bilden einen weiteren Posten, der häufig vergessen wird. Wer gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Vereine oder mildtätige Einrichtungen unterstützt, kann entsprechende Zahlungen je nach Nachweis steuerlich ansetzen. Bei regelmäßigen Spenden empfiehlt es sich, die Belege gesammelt aufzubewahren und mit den Kontoauszügen abzugleichen. Ebenfalls relevant können Kosten rund um die Steuererklärung selbst sein, etwa anteilige Steuerberatungskosten, Fachliteratur oder Software, soweit sie mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen. Rentner mit Mieteinnahmen, Kapitalerträgen, einer Photovoltaikanlage, einer kleinen selbstständigen Tätigkeit oder einem Gewerbebezug sollten hier besonders sorgfältig prüfen, welche Ausgaben den jeweiligen Einkunftsarten zuzuordnen sind.

Nicht zuletzt können Werbungskosten und besondere Belastungen eine Rolle spielen. Bei Renteneinkünften gibt es zwar einen Pauschbetrag, doch höhere nachgewiesene Kosten können im Einzelfall bedeutsam sein, etwa Ausgaben für Rentenberatung, Rechtsberatung bei Rentenfragen oder Kosten im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Nebeneinkünften. Wer vermietet, kann zudem Aufwendungen für Instandhaltung, Verwaltung, Fahrten zum Objekt oder Finanzierungskosten prüfen. Für Menschen mit Behinderung kommen je nach persönlicher Situation Pauschbeträge oder konkrete Kosten in Betracht. Weil sich steuerliche Regeln ändern und Details stark vom Einzelfall abhängen, sollten Rentner größere Ausgaben frühzeitig dokumentieren und bei Unsicherheit fachlichen Rat einholen.

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