Wenn man versehentlich einen Feueralarm auslöst, wird in der Regel automatisch die Feuerwehr oder ein Sicherheitsdienst alarmiert. Die Einsatzkräfte prüfen vor Ort, ob tatsächlich eine Gefahr besteht, und brechen den Einsatz ab, sobald ein Fehlalarm festgestellt wird. In vielen Fällen bleibt es bei einer Ermahnung, besonders wenn der Auslöser nachvollziehbar und einmalig war. Dennoch kann es sein, dass Kosten für den Einsatz in Rechnung gestellt werden, vor allem bei öffentlichen Gebäuden oder wiederholten Fehlalarmen.
Ob man haftet, hängt davon ab, wie der Alarm ausgelöst wurde und ob Fahrlässigkeit vorlag. Wird der Alarm mutwillig oder grob unachtsam betätigt, können neben den Einsatzkosten auch Bußgelder drohen. Bei technischen oder leicht nachvollziehbaren Missverständnissen zeigen sich Behörden oft kulant. Wichtig ist, den Vorfall ehrlich zu schildern und vor Ort kooperativ zu bleiben.
