Nach einem Einbruch ist in einer Mietwohnung der Vermieter für die Reparatur der Wohnungstüre zuständig, da diese zum Gebäude gehört. Die Kosten übernimmt in der Regel seine Wohngebäudeversicherung, sofern Einbruchschäden eingeschlossen sind. Die Hausratversicherung des Mieters greift nur für gestohlene oder beschädigte Einrichtungsgegenstände und manchmal für Schlossänderungen oder Notmaßnahmen. Eigentümer können ebenfalls die Wohngebäudeversicherung für die Türe und die Hausratversicherung für ihr Inventar nutzen. Wichtig ist, den Schaden sofort der Polizei und der Versicherung zu melden und Belege für Notmaßnahmen aufzubewahren.
Wer zahlt beschädigte Wohnungstüre nach Einbruch?

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