Wer zahlt, wenn in meine Garage eingebrochen wird?

Wird in eine Garage eingebrochen, hängt die Zuständigkeit davon ab, was beschädigt oder entwendet wurde. Schäden an der Garage selbst (z. B. aufgebrochenes Tor, Schloss oder Mauerwerk) fallen in die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, sofern die Garage in der Police mitversichert ist. Gestohlene oder beschädigte Gegenstände innerhalb der Garage sind meist nur dann über die Hausratversicherung abgesichert, wenn die Garage direkt mit dem Wohngebäude verbunden ist oder ausdrücklich im Vertrag eingeschlossen wurde. Fahrzeuge und deren Zubehör sind in der Regel nicht über die Hausratversicherung gedeckt, sondern über die Kfz-Versicherung. In jedem Fall sollte der Schaden polizeilich gemeldet, dokumentiert und zeitnah an die Versicherung weitergeleitet werden.

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