Wer übernimmt die Kosten für Schaden bei einem Einbruchsversuch?

Bei einem Einbruchsversuch gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie bei einem tatsächlichen Einbruch: Schäden an der Wohnungstüre, am Schloss oder am Fenster sind Gebäudeschäden und fallen in der Regel in die Zuständigkeit des Vermieters beziehungsweise dessen Wohngebäudeversicherung. Für Mieter übernimmt die Hausratversicherung in solchen Fällen meist keine Reparaturen am Gebäude, kann aber Kosten für Schlossänderungen oder provisorische Sicherungen tragen, wenn dies in der Police vorgesehen ist. Eigentümer können den Schaden an der Türe oder am Fenster über ihre Wohngebäudeversicherung abwickeln. Wichtig ist auch hier, sofort die Polizei zu informieren, den Schaden zu dokumentieren und zeitnah der Versicherung zu melden.

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