Bei einem Fehlalarm entstehen Kosten meist durch den Einsatz von Polizei, Feuerwehr oder eines privaten Sicherheitsdienstes. Wer diese Kosten trägt, hängt davon ab, wodurch der Alarm ausgelöst wurde und welche vertraglichen Regelungen bestehen. In der Regel muss der Betreiber der Alarmanlage zahlen, wenn der Fehlalarm durch Bedienungsfehler, mangelnde Wartung oder technische Defekte verursacht wurde. Kommunen stellen insbesondere bei unnötigen Einsätzen von Feuerwehr oder Ordnungsdiensten Gebühren in Rechnung.
Anders kann es aussehen, wenn ein nachweislicher technischer Mangel vorliegt, für den der Hersteller oder Errichter verantwortlich ist, oder wenn der Alarm durch äußere, nicht beeinflussbare Umstände ausgelöst wurde. Auch Wartungsverträge oder Versicherungen können festlegen, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden. Deshalb ist es wichtig, Alarmanlagen regelmäßig warten zu lassen und Nutzer gründlich einzuweisen, um Fehlalarme und damit verbundene Kosten zu vermeiden.
