Bei einem Fehlalarm durch einen Rauchmelder haftet grundsätzlich derjenige, der für den Betrieb und die Instandhaltung des Geräts verantwortlich ist. In Mietwohnungen ist das häufig der Vermieter, wenn er die Rauchmelder gestellt hat, während der Mieter für Fehlalarme durch unsachgemäße Nutzung oder Manipulation selbst einstehen muss. Wird der Alarm durch fehlende Wartung, leere Batterien oder bauliche Mängel ausgelöst, kann die Haftung beim Eigentümer liegen.
Löst ein Rauchmelder einen Einsatz von Feuerwehr oder Rettungskräften aus, können die Kosten dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden, wenn kein Brandereignis vorlag. Entscheidend ist dabei, ob der Fehlalarm vermeidbar gewesen wäre und wer seine Pflichten verletzt hat. Klare Absprachen im Mietvertrag und regelmäßige Wartung helfen, Haftungsfragen und unnötige Kosten zu vermeiden.
