Was ist die Strafe für Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Abs. 4 StGB?

§ 244 Abs. 4 StGB regelt die Verjährung für Wohnungseinbruchdiebstahl und keine Strafe direkt. Die eigentliche Strafe für Wohnungseinbruchdiebstahl steht in Absatz 1 und sieht Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Absatz 4 besagt, dass die Verjährungsfrist für solche Taten zehn Jahre beträgt.

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