Wann liegt ein Einbruchdiebstahl vor?

Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand durch gewaltsames oder heimliches Eindringen in eine Wohnung, ein Geschäfts- oder andere befriedete Räume eine fremde Sache stiehlt. Dabei ist das Aufbrechen von Türen oder Fenstern oder das Eindringen durch andere gesicherte Zugänge entscheidend. Es handelt sich um eine qualifizierte Form des Diebstahls mit erhöhtem Strafmaß.

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