Ist Tränengas erlaubt?

Ja, der Einsatz von Tränengas (CS-Gas) ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. CS-Gas darf zur Selbstverteidigung gegen Menschen eingesetzt werden, wenn es ein amtliches Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) trägt und als Abwehrspray gekennzeichnet ist. Es darf zudem nur von Personen ab 14 Jahren erworben und mitgeführt werden. Der Einsatz von Tränengas ist jedoch nur im Rahmen der Notwehr zulässig. Das bedeutet, dass es nur dann eingesetzt werden darf, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht. Ein übermäßiger oder unangemessener Einsatz kann als Körperverletzung gewertet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Tränengas in Schulen, auf Schulgeländen oder bei Schulveranstaltungen nicht mitgeführt oder eingesetzt werden darf.

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