Die DIN VDE V 0826-2 regelt die Anforderungen an Brandwarnanlagen in Gebäuden mit besonderem Personenrisiko, in denen keine bauordnungsrechtlich geforderte Brandmeldeanlage nach DIN 14675 vorgeschrieben ist, aber dennoch ein frühzeitiger Brandschutz technisch notwendig oder organisatorisch geboten ist. Die Norm richtet sich an Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheime, betreute Wohnformen, kleinere Hotels oder Beherbergungsstätten, in denen sich ortsunkundige, schlafende oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen aufhalten können. Sie legt fest, wie eine strukturierte Brandwarnanlage mit Komponenten nach DIN EN 54 aufgebaut sein muss, damit sie technisch zuverlässig arbeitet und eine rechtzeitige Alarmierung sicherstellt.
Technisch basiert die DIN VDE V 0826-2 auf der Verwendung von Produkten, die den einschlägigen EN 54-Standards entsprechen, insbesondere im Bereich Detektion, Alarmierung, Energieversorgung, Signalübertragung und manuelle Auslösung. Die Norm beschreibt im Detail, wie das System geplant, installiert, betrieben und regelmäßig gewartet werden muss, damit es im Ereignisfall ohne Verzögerung funktioniert. Dabei betont sie die Notwendigkeit einer klaren Zonenstruktur, einer zentralen Steuereinheit und einer jederzeit überprüfbaren Funktionalität der Einzelkomponenten. Verantwortlich für die Umsetzung der Norm ist der Betreiber der jeweiligen Einrichtung – also zum Beispiel der Träger eines Kindergartens, die Schulleitung einer Bildungseinrichtung oder die Geschäftsführung eines Pflegeheims. Planung und Errichtung dürfen ausschließlich durch qualifizierte Fachfirmen erfolgen, die die Anforderungen der Norm vollständig kennen und umsetzen können. Brandschutzkonzepte nach DIN VDE V 0826-2 sind somit keine bloßen Erweiterungen von Heimrauchmeldern, sondern eigenständige Anlagen mit normierter Funktionstiefe, die den Übergang zwischen einfachen Stand-alone-Systemen und vollwertigen Brandmeldeanlagen abdecken.