Ist der Einsatz von Reizgas erlaubt?

Der Einsatz von Reizgas ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, wenn es zur Selbstverteidigung eingesetzt wird. Allerdings dürfen nur zugelassene Abwehrsprays verwendet werden, die als Tierabwehrspray oder zur Notwehr gekennzeichnet sind. Der Einsatz gegen Menschen ist nur im Rahmen der Notwehr zulässig, sonst gilt er als Körperverletzung. In anderen Ländern oder Bundesländern können die Regeln variieren, deshalb sollte man sich vor dem Kauf über die jeweilige Rechtslage informieren.

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