§ 247 StGB behandelt den besonders schweren Fall des Diebstahls, wenn der Täter Gewalt anwendet oder mit Gefahr für Leib oder Leben vorgeht. Das Gesetz stellt klar, dass die Strafe in solchen Fällen zwischen sechs Monaten und bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe liegen kann. Damit wird eine Verbindung von Diebstahl mit Körperverletzung oder Bedrohung besonders streng bestraft.
Was bedeutet Paragraph 247?
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