Ein versuchter Wohnungseinbruch liegt vor, wenn jemand mit dem Vorsatz eindringt oder dies vorbereitet, ohne die Tat erfolgreich abzuschließen. Schon das Ansetzen, etwa durch Aufhebeln der Tür oder Manipulieren des Schlosses, reicht rechtlich aus. Auch der Versuch ist strafbar und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Was ist ein versuchter Wohnungseinbruch?
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